12.05.2025 - 5.2 Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mo., 12.05.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende begrüßt Hr. Uhlig. Auf Nachfrage von AM Dr. Junghans erläutert Hr. Uhlig die Unterschiede zwischen der Einlage in das Stiftungskapital und der Zuwendung an eine Stiftung.
Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt einstimmig
die Annahme der Beschlussvorlage.
Beschluss:
1) Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Stiftung 7 Türme+ zum Zwecke der Sanierung der Innenstadtkirchen eine einmalige und nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 250.000 EUR zu gewähren.
2) Für das Haushaltsjahr 2025 wird hierfür gem. § 82 GO bei dem Produktsachkonto 523001 999.7818000 einen Zuschuss in Höhe von 250.000 EUR überplanmäßig bewilligt.
Zur Deckung werden folgende Ansätze im Haushaltsjahr 2025 reduziert:
612003 000.7821000 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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