05.05.2025 - 4.1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
31. Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Überwiesen in den BA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 05.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
TOP 4.1 und TOP 12.1. werden gemeinsam behandelt. TOP 12.1. kann, wie unter TOP 1 dargestellt, öffentlich behandelt werden. Die Diskussion ist unter TOP 4.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.
Einführend erfolgt eine Präsentation von Herrn Barber und Frau Edzards, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Im Anschluss an die Präsentation reden zu diesem TOP, zum Teil mit mehreren Wortbeiträgen, AM Wisotzki, Senatorin Hagen, Herr Barber, Frau Edzards, AM Kohlfaerber, AM Dr. Brock, Herr Bunk und Herr Prieur.
Im Rahmen der Diskussion wird von AM Wisotzki ein Vertagungsantrag gestellt.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
Für den Antrag: 13 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu.
AM Sellerbeck war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Antrag:
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden.
3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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