08.04.2025 - 4.5.1 AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) Antrag zu VO/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5.1
- Sitzung:
-
31. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Zurückgestellt am 25.03.25
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 08.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:31
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Geänderter Antrag:
Sielanschlusskosten auf der Herreninsel: Zahlungsziel 31.03.2025 aufheben und monatlich über 20 Jahre abrechnen
Die Forderung der Verwaltung der Stadt Lübeck, den anteiligen Gesamtbetrag der Sielanschlusskosten der Grundstücksmieter*innen auf der Herreninsel bis zum 31.03.2025 zu zahlen wird durch folgende Regelung ersetzt.
Der anteilige Betrag der Sielanschlusskosten wird in unverzinsten monatlichen Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren als zusätzlich zu zahlende, anteilige Nebenkosten der Mietsache abgerechnet. Bei vorzeitiger Aufgabe und Rückgabe der Mietsache an die Stadt Lübeck wird der Restbetrag erlassen. Diese Regelung gilt nur solange, bis im fraglichen Gebiet ggf. Erbbauverträge abgeschlossen werden.
Nachtrag zur Niederschrift:
Im Nachgang zur Sitzung ist aufgefallen, dass die Bürgerschaft in der Beratungsfolge des Antrags nicht vorgesehen ist. Dies ist insofern rechtlich problematisch, als es sich bei der Abänderung der Regelung in Bezug auf die Sielanschlusskosten auf der Herreninsel um eine wichtige Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins handelt, für die ausschließlich die Bürgerschaft die Entscheidungszuständigkeit besitzt. Eine Delegation an den Hautausschuss ist nicht erfolgt. Insbesondere hat die Bürgerschaft die Thematik der Sielanschlusskosten auf der Herreninsel bereits mit den Bürgerschaftsbeschlüssen VO/2015/02329 und VO/2017/04550 regulatorisch aufgegriffen. Der Hauptausschuss hat keine Befugnis, in diese Entscheidungen einzugreifen.
Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar erforderlich, dass der Beschluss des Antrages VO/2024/13147-05 im Hauptausschuss durch einen Beschluss der Bürgerschaft bestätigt wird. In Abstimmung mit dem Bereich Recht wurde der Antragstellerin daher vorgeschlagen, den Beschluss ihres Antrages im Hauptausschuss als Empfehlung an die Bürgerschaft zu deklarieren und einen entsprechenden Hinweis in diese Niederschrift aufzunehmen. Die Antragstellerin erklärte sich mit Schreiben vom 11.04.2025 mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden und kündigte an, einen entsprechenden Antrag zur kommenden Bürgerschaftssitzung einzureichen.
