ALLRIS - Auszug

10.02.2025 - 5.1 Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Bei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

1. Das mit einem bis zum 31.12.2025 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Katrin Deistler-Plaug belastete Grundstück in Lübeck, Beim Stadthof 19 ist vorzeitig mit der Erbbauberechtigten um 99 Jahre zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 190.960,00 EUR (= 3.819,20 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von der Erbbauberechtigten zu tragen.

 

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(14 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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