ALLRIS - Auszug

21.01.2025 - 3.4.3 Anfrage des AM Frank Zahn: Dauerhaftes Parken v...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Wöhlk beantwortet die Anfrage mündlich. Sie teilt mit, dass die beschriebene Situation seitens des Ordnungsamtes wahrgenommen und im Rahmen vorhandener Ressourcen auch überwacht und ggf. geahndet werde. Das Aufstellen von Werbeanhängern unterliege einer Sondernutzungsgenehmigung, die die Hansestadt Lübeck nicht erteile. Für andere Anhänger gelte die StVO. Senator Hinsen beantwortet die Fragen von AM Mählenhoff und AM Dr. Lengen und ergänzt, dass das Abstellen der Anhänger in die bundesgesetzliche Regelung falle. Das sei nur ein geringer Bußgeldtatbestand in Höhe von 20,00 €. Für die Betroffenen sei das oftmals die günstigere Alternative als eine Garage anzumieten.


 

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Beschluss:

Der Seitenstreifen der Brandenbaumer Landstraße stadtauswärts, u.a. zwischen Haltestelle Dreifelderweg und Einmündung zur Straße Am Distelberg, wird seit längerer Zeit scheinbar dauerhaft zum Abstellen von Wohnwagen, Verkaufsanhängern und bewusst abgestellten Werbeanhängern genutzt.

Bei Anwohnenden entsteht der Eindruck, dass von Seiten der Verwaltung dieser Zustand ignoriert wird.

 

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

- Wie stellt sich der dargestellte Zustand aus Sicht der Verwaltungsbehörde dar?

- Besteht für die dauerhafte Abstellung eine Sondernutzung?

- Welche Maßnahmen (z.B. ordnungsrechtliche Maßnahmen) wurden durch die Verwaltung in 2024 durchgeführt um dieser scheinbaren Falschnutzung entgegen zu wirken?
 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt die Anfrage und Antwort zu Kenntnis.
 

 

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