18.11.2024 - 5.1 Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Bauausschusses
- Zusätze:
- Unterlagen werden nachgereicht
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 18.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Pluschkell, der Vorsitzende, Herr Peters, AM Prieur, AM Ingwersen, und AM Meyer.
AM Pluschkell bittet die Verwaltung darum zu prüfen, welche Flächen geeignet wären, um die in eine Parkraumbewirtschaftung zu überführen, insbesondere die Flächen um die Altstadt herum und um den Bahnhof.
Herr Peters erläutert auf Nachfrage den rechtlichen Hintergrund dieser Verordnung. Es handle sich nicht um eine Satzung, sondern eine Verordnung nach § 55 LVWG, die vom Bürgermeister erlassen und den Gremien nur zur Kenntnis gegeben werde. Änderungswünsche könnten als Empfehlung entgegengenommen und von der Verwaltung abgewogen werden.
AM Ingwersen und der Vorsitzende bitten darum, die Straßen Kurgartenstraße, Kirchstraße und den Priwallfährvorplatz in die Zone V aufzunehmen.
Senatorin Hagen sagt auf Nachfragen von AM Pluschkell und des Vorsitzenden zu, dass die Verwaltung zu einer möglichen Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung berichten werde. Hierbei würden zunächst die Flächen am Bahnhof und um die Altstadt herum, insb. im Bereich in der Falkenstraße zwischen dem Burgfeld und dem Verein Phönix betrachtet werden.
Bericht:
Die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck tritt zum 01.01.2025 in Kraft, zeitgleich tritt die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck vom 01.09.2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.01.2013 außer Kraft.
Bei der Ausarbeitung der Neufassung wurden folgende noch offenen Beschlüsse ebenfalls berücksichtigt:
VO/2017/04668: „…Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass auf allen öffentlichen Parkplätzen, auf denen ein Tagesticket gelöst werden kann, das Parken für Elektro-Kfz unentgeltlich zugelassen wird…“
2023/12437-04-01: „Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Q 1 2024 ein Konzept auszuarbeiten, in dem eine regional differenzierte und angemessene Erhöhung der Parkgebühren vorgeschlagen wird.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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