18.11.2024 - 3.6 Bebauungsplan 32.77.00 - Europaweg / Ostseestra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Sitzung:
-
23. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 18.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
TOP 3.6 und TOP 3.8 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.6 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.
Der Vorsitzende fragt, ob die Verträge mit dem Vorhabenträger geschlossen seien.
Frau Schölkopf antwortet, dass es noch keinen Vertrag mit dem Erschließungsträger gebe.
Senatorin Hagen ergänzt, dass mit der Vorlage nur über die formalen Aspekte abgestimmt werde, der Vertrag sei in der Ausarbeitung, damit bis zum Satzungsbeschluss alles vorliege. Dies sei ein übliches Vorgehen. Der städtebauliche Vertrag sei unterzeichnet.
AM Mählenhoff fragt, ob die Kosten für die Bodensanierungen bei der Stadt verbleiben würden.
Herr Schröder erklärt, dass die Antwort hierzu nachgereicht werden müsse.
Frau Belchhaus erklärt, dass das Grundstück vorher bereits ein Privatgrundstück gewesen sei.
Der Vorsitzende bittet darum, die Antwort nachzureichen.
Antwort nachträglich zur Niederschrift:
Für die Vorhabenfläche liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vor (vgl. S. 14 und 58 der Begründung zum Bebauungsplan). Eine Bodensanierung ist nicht erforderlich.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, über TOP 3.6 und TOP 3.8 gemeinsam abzustimmen.
Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.
Der Vorsitzende lässt über TOP 3.6 und TOP 3.8 gemeinsam abstimmen.
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.
4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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1,4 MB
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