28.03.2024 - 10.1 Antrag der Fraktion SPD&FW: Mieterschutz stärke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 28.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der SPD & FW
- Federführend:
- Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales (s. unter dem gestrichenen Text):
Der Bürgermeister möge bis zur Haushaltssitzung im September 2023 berichten, welchen Umfang an Personalstellen und Sachmitteln es bedarf, um eine städtische Mieter:innenberatungsstelle zu schaffen. Eine Tandem-Lösung aus Verwaltung und einem externen Träger, ähnlich der Koordinierungsstelle Ehrenamt, ist als Variante vorzuschlagen.
Zielsetzung soll eine kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um das Wohnraummietrecht sein, sowie Unterstützung bei der Suche nach anwaltlicher Beratung in Sachen des Mietrechts. Die Beratung soll beispielsweise folgende Themen umfassen:
- Mieterhöhung / Mietpreis
- Betriebskosten / Heizkosten
- Kaution
- Kündigungen
- Schönheitsreparaturen
- Konflikte zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen
- Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen
- Spezielle Beratung für junge Mieter:innen unter 26 Jahren mit deren spezifischen Bedarfen
- Die Verwaltung möge in der Sozialausschusssitzung im Mai 2024 berichten, welche Beratungsstellen im Bereich Mietrecht in Lübeck aktiv sind und wie diese ausgelastet sind bzw. welcher Mietrechtsberatungsbedarf noch zusätzlich besteht und bisher nicht gedeckt werden kann.
- Bis zur Sozialausschusssitzung im Juni 2024 ist darüber hinaus ein Konzept vorzulegen, wie die vorhandenen Angebote den Bürgerinnen und Bürgern zugänglicher gemacht werden können und Menschen, die Unterstützung brauchen, diese schneller finden können. Dabei ist insbesondere auf die Möglichkeiten einzugehen, mehr Beratungsangebote in die Quartiere zu verlagern. Sollten sich zusätzliche Bedarfe ergeben, die bisher nicht gedeckt werden können, ist in dem Konzept aufzuzeigen, wie diese zusätzlichen Beratungsbedarfe erfüllt werden können. Hierbei ist vorrangig zu berichten, wie Beratungen zum Wohnraummietrecht in die bestehenden Strukturen der sozialen Sicherung unter Beteiligung der vorhandenen Stadtteilbüros integriert werden könnten. Es ist zu prüfen, ob solche Beratungen ohne zusätzlichen Personaleinsatz durch Umschichtung bestehender Beratungsangebote oder durch andere Umschichtungen organisiert werden könnten.
