18.09.2023 - 3.2 Neufassung der Satzung über die Sondernutzung a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 18.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Gemäß TOP 1 werden TOP 3.2 und TOP 3.3 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.2 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.
Zu diesem TOP reden, teilwiese mit mehreren Wortbeiträgen, AM Luetkens, Frau Wulke-Eichenberg, AM Dr. Brock, AM Pluschkell, AM Ramcke, und Senatorin Hagen.
AM Luetkens fragt, wie die Summe von 2.556,- EUR unter §10 Abs. 2 der Satzung zustande komme, da es sich um einen ungewöhnlichen Betrag handle.
Frau Wulke-Eichenberg sagt eine Antwort zur Niederschrift zu.
Antwort nachträglich zur Niederschrift:
Der § 56 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein gibt diese Summe als Höchstgrenze der Geldbuße für eine unerlaubte Sondernutzung bzw. Nichteinhaltung von Auflagen der Erlaubnis vor. Es waren ursprünglich 5.000,- DM (amtlicher Umtauschkurs beträgt 1 € für 1,95583 DM). Somit sind es jetzt 2.556,- €.
Der Vorsitzende beantragt, TOP 3.2 und TOP 3.3 ohne Votum weiterzugeben, mit der Bitte, dass die Antwort bis zur Bürgerschaftssitzung am 28.09.2023 vorliegt.
Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.
Auf Nachfrage von AM Ramcke erläutert Frau Hagen, dass es in Einzelfällen Bauten in der Hansestadt Lübeck gebe, zu denen keine Sondernutzungserlaubnis vorliege. Dies sei der Verwaltung aber bekannt und dagegen werde auch vorgegangen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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49,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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71,7 kB
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