31.08.2023 - 8.1 AT zu VO 2023/12175 - Wahl der Mitglieder in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 31.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hierzu spricht BM Kerlin und gibt einen Austauschantrag zu seinem Antrag zu TOP 8.1.1 zu Protokoll der wie folgt lautet:
Als beratendes Mitglied wird Mascha Benecke-Benabouabdellah (Stadtelternvertretung) für die Dauer der Wahlperiode berufen. Nicht berufen wird Timur Aytekin (IVBGS HL).
Weiterhin sprechen hierzu BM Puhle, BM Schulte-Ostermann, Senatorin Frank.
Der Vorsitzende lässt zuerst über den Antrag von BM Kerlin abstimmen:
Abstimmungsergebnis über den Protokollantrag von BM Kerlin zu TOP 8.1.1
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 24 | |
Nein-Stimmen | 12 | |
Enthaltungen | 10 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Beschluss (in der geänderten Fassung zu Anlage 2):
- Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
- Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 5 Abs. 2 b) und c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
- Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 5 Abs. 4 a) – f) werden zur Kenntnis genommen.
Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden
Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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