04.09.2023 - 6.2.4 Anfrage des AM Patrik Milleville (FDP) zu Ablös...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.4
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 04.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Anfrage:
Zur Errichtung von Wohnraum gehört regelmäßig die Verpflichtung Stellplätze für KFZ
nachzuweisen oder neu zu schaffen. Alternativ dazu kann i.d.R. eine Ablöse für diese
Stellplätze gezahlt werden.
§49 Abs. 3.3 LBO gibt der Gemeinde die Möglichkeit, auf die Zahlung der Ablöse ganz oder
teilweise zu verzichten, insbesondere wenn eine günstige Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr besteht, eine dauerhafte gemeinschaftliche Nutzung von Stellplätzen
oder Garagen im Rahmen von Mobilitätskonzepten erfolgt, ausreichende Fahrradwege
vorhanden sind oder die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum, die im öffentlichen
Interesse liegt, erschwert oder verhindert würde.
- Für wie viele Stellplätze wurde in den letzten 5 Jahren diese Ablöse gezahlt und welchen Betrag hat die Hansestadt Lübeck dadurch eingenommen?
- Wenn noch nachvollziehbar: In Zusammenhang mit wie vielen Wohneinheiten wurden diese Stellplätze abgelöst?
- Wenn noch nachvollziehbar: In Zusammenhang mit wie vielen Wohneinheiten wurden diese Stellplätze abgelöst?
- Wie und für welche konkreten Parkeinrichtungen, Abstellanlagen für Fahrräder oder sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr wurden die eingenommenen Gelder in den letzten 5 Jahren verwendet?
- Wie oft bzw. für wie viele Stellplätze wurde in den letzten 5 Jahren auf die Zahlung der Ablöse aus den in §49 Abs. 3.3 LBO genannten Gründen verzichtet?
- Wenn noch nachvollziehbar: In Zusammenhang mit wie vielen Wohneinheiten wurden auf die Abläse für diese Stellplätze verzichtet?
- Wenn noch nachvollziehbar: Auf wie viel Einnahmen hat die Hansestadt Lübeck dadurch verzichtet?
- Gibt es eine Strategie oder Grundsätze zum Thema Ablöse für Stellplätze seitens der Verwaltung der Hansestadt Lübeck? Wenn ja, welche?
Bitte um schriftliche Beantwortung, soweit möglich, differenziert nach Stadtbezirken und
Stadtteilen.
