29.08.2023 - 5.13 Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dazu spricht AM Ramcke, der für die Bürgerschaft einen Änderungsantrag seiner Fraktion ankündigt. Daher beantragt AM Ramcke, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
AM Petereit spricht sich dafür aus, eine Abstimmung über die Vorlage vorzunehmen und begründet dies.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Ramcke abstimmen:
Der Hauptausschuss stimmt bei 4 Gegenstimmen und
3 Enthaltungen der Weitergabe der Vorlage ohne Votum zu.
Beschluss:
Für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:
- Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
- Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
- Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
- Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 möglichst abzuschließen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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19,8 MB
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