ALLRIS - Auszug

25.04.2023 - 7.1 AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

An einer Erörterung der Stellungnahme der Verwaltung beteiligen sich AM Lehrke, der Vorsitzende und Herr Bürgermeister Lindenau, der vorsorglich darauf hinweisen möchte, dass das in der Stellungnahme beschriebene Verfahren zu einem erhöhten Prüfungsaufwand und somit zu einem höheren Zeitaufwand für die Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht nach § 30 GO-SH und für Terminvereinbarungen führen würde.

 

Eine Frage von AM Dr. Flasbarth zum Fazit der Stellungnahme beantwortet Herr Ziemann.

 

Herr Gebert schlägt vor, den Antrag auf die Beiräte zu erweitern.

 

Auf Nachfrage von AM Dr. Flasbarth weist Herr Ziemann mit Bezug auf die Beratung in der letzten Sitzung des Hauptausschusses hin, dass der vorliegende Antrag in dieser Form nicht zulässig sei und begründet dies. 

 

Es schließt sich eine Diskussion der Thematik an, an der sich AM Prieur, Herr Lindenau, mehrfach der Vorsitzende, erneut Herr Ziemann und mehrfach AM Dr. Flasbarth beteiligen.

 

AM Dr. Flasbarth begründet, warum er den Antrag aufrecht erhalten möchte unter Berücksichtigung der Änderung, dass die im Antrag verwendete Formulierung „der Bürgermeister wird aufgefordert“ jeweils in „der Bürgermeister wird gebeten“ geändert wird.

 

Der Hauptausschuss nimmt die Stellungahme

des Bereichs Recht zur Kenntnis.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert gebeten, Mitgliedern der Lübecker Bürgerschaft bei der Einsichtnahme in Akten der Verwaltung das Anfertigen von Handyfotos und die Aushändigung von Fotokopien zu gestatten.

Zudem wird der Bürgermeister aufgefordert gebeten, eine durchgehende Paginierung in der Aktenführung der Lübecker Verwaltung sicherzustellen.
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

7

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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