ALLRIS - Auszug

30.03.2023 - 9.9 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:


Die Widmung für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (StrWG SH) des zur Straße „Resebergweg“ hinzukommenden Straßenteils in der Gemar-kung Dummersdorf, Flur 2, Flurstück 10/10 tlw., auf dem als Anlage beigefügten Lageplan rot umrandet ersichtlich, wird beschlossen. Die Straße soll als sonstige öffentliche Straße eingestuft werden.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem ALLRIS

 zur Verfügung gestellt.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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