ALLRIS - Auszug

30.03.2023 - 9.19 Kommunalwahl 2023: Handlungsfähigkeit der Aufsi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu sprechen BM Luetkens, BM Zander, BM Prieur.
 

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Beschluss:

 

  • Um im Zuge des Zusammentreffens von Kommunalwahl und Amtszeitende vieler städtischer Aufsichtsratsmandate die Handlungsfähigkeit der Aufsichtsräte in den städtischen Gesellschaften zu erhalten und den städtischen Einfluss in den Gesellschaften zu sichern, werden die in der Anlage aufgeführten Aufsichtsratsmitglieder erneut als Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Amtszeitbeginn ist jeweils der Tag, der auf das ansonsten eintretende Amtszeitende folgt. Sollte die Amtszeit bereits abgelaufen sein, erfolgt die erneute Bestellung unverzüglich.

 

  • Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu veranlassen.

 

  • Gemäß den Gesellschaftsverträgen erfolgt die Bestellung zwingend jeweils für eine volle neue Amtszeit. Die Bürgerschaft entscheidet in ihrer neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl über eine Neubesetzung der Aufsichtsräte unter Beachtung von § 15 Gleichstellungsgesetz (Geschlechterquote).

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem ALLRIS

 zur Verfügung gestellt.


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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