28.03.2023 - 5.16 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Sitzung:
-
78. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark – abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 142. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.
6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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