ALLRIS - Auszug

20.02.2023 - 4.1.1 AT zu AM Pluschkell: ÄA zur VO72022/11453- Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


TOP 4.1. und TOP 4.1.1 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 4.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.


 

 

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Antrag:


Der Beschluss des Bauauschusses am 19.12.2022 unter Top 4.2- VO/ 2022/11453 Schottergärten wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Bauausschuss bis Ende März 2023 zu berichten, ob und wie sie ihren Aufgaben bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen laut § 8 LBO (Aufgaben nach Weisung) im Bereich der Hansestadt Lübeck nachkommen will.

 

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten,

  1.  sukzessive Grundstücke zu erfassen, deren Gestaltung durch Schottergärten oder umfangreiche Pflasterung nicht den Bestimmungen der LBO und dem BauGB entspricht und somit auch den klimapolitischen Zielsetzungen der Hansestadt Lübeck zuwiderläuft.
  2. die Eigentümer:innen von Vorgärten, deren Gestaltung nicht den Bestimmungen des § 8 LBO entspricht, schriftlich über die Rechtslage und Möglichkeiten einer ökologischen günstigen Umgestaltung ihrer Vorgärten zu informieren.
  3. bei der positiven Beantwortung von Bauvoranfragen und Bauanträgen schriftlich über die Rechtslage gemäß § 8 LBO und die Möglichkeiten einer ökologisch günstigen Gestaltung von Vorgärten zu informieren.
  4. in Fällen fortgesetzter Nichtbeachtung von § 8 LBO ggf. ein bauordnungsrechtliches Verfahren einzuleiten.

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss nimmt den Antrag mehrheitlich an.
 

 

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