ALLRIS - Auszug

26.01.2023 - 9.18 Stiftung Haus der Jugend (HdJ): Feststellung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

1)      Der Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von -90,77 € wird gem. § 92
Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2)      Dieser Jahresfehlbetrag wird in 2021 mit der Ergebnisrücklage verrechnet.

 

3)      Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 21.09.2022 abschließend beraten wurde (VO/2022/11452) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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