22.11.2022 - 5.32 128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.32
- Sitzung:
-
72. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 22.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der von der Bürgerschaft am 19.05.2022 beschlossene Bericht zur Prüfung und Abwägung der zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00 ‑ Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – abgegeben Stellungnahmen wird in Teilen geändert und ergänzt. Die Änderungen und Ergänzungen des Prüf- und Abwägungsberichtes vom 04.04.2022 werden in der vorliegenden Fassung vom 26.10.2022 (siehe Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die betroffenen Behörden über die Änderungen und Ergänzungen in Kenntnis zu setzen.
2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden unveränderten Fassung (Anlage 2) erneut beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der geänderten und ergänzten Fassung (Anlage 3) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – in der vorliegenden unveränderten Fassung (Anlage 4) erneut als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der geänderten und ergänzten Fassung (Anlage 7) gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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