ALLRIS - Auszug

22.09.2022 - 5.4 Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundeförde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dazu sprechen Hr. Rathke, Hr. Dr. Friedemann, Fr. Frank, Fr. Mecker und Hr. Babendererde.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen:


 

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Beschluss:

1)

Der Bürgermeister wird mit der Einreichung eines Förderantrags zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)““ beauftragt. Gegenstand ist das Projekt Umnutzung des ehemalige Karstadt-Sport-Hauses (Haus B) für ein sogenanntes Mixed-Use-Konzept im Sinne eines öffentlichen Bildungs-, Kultur- und Dienstleistungszentrums.

 

2)

Die Hansestadt Lübeck beschließt die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von mind. 25 % (kommunaler Anteil für Kommunen in Haushaltsnotlage) bzw. 55 % (kommunaler Anteil für Kommunen ohne Haushaltsnotlage) der angesetzten Gesamtinvestition abzüglich der Kofinanzierung durch weitere Förderprogramme als ergänzenden Finanzierungsanteil zum Fördervolumen. Der Eigenanteil wird wie               unten dargestellt ab 2022 ff. bereitgestellt.
 

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Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft

 

mehrheitliche Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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