ALLRIS - Auszug

27.09.2022 - 5.2 Betrauung der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

1.1 Die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH (Wifö) wird gemäß Anlage 2 mit der Erbringung folgender Leistungen betraut:

a)      Maklertätigkeit bezogen auf Gewerbegrundstücke im Sinne der Ansiedelungspolitik der Hansestadt Lübeck

b)      Betreuung und Begleitung ansiedelungswilliger Unternehmen

c)       Unterstützung ansässiger Unternehmen

d)      konzeptionelle Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung

e)      Mitwirkung bei der Gewerbeflächenentwicklungsplanung

f)        Standortentwicklung

g)       Standortmarketing

 

1.2. Die Betrauung mit den unter 1.1 genannten Leistungen erfolgt für das Gebiet der Hansestadt Lübeck.


1.3. Die Dauer der Betrauung ist auf 10 Jahre beschränkt. Sie tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2032.


1.4 Die jährlichen Ausgleichsleistungen der HL erfolgen nach Maßgabe der jeweils durch die Gesellschaftsgremien beschlossenen Wirtschaftspläne. Ein Zahlungsanspruch erwächst der Wifö aus der Betrauung nicht.

 

1.5 Die hierfür erforderlichen Verfahren insb. zur Ausgleichszahlung und zur Vermeidung von Überkompensation sind im Abs. IV. der Betrauung verbindlich definiert und unterliegen einer gesonderten Prüfung im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses.



 

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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