ALLRIS - Auszug

27.09.2022 - 5.15 Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundeförde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage des AM Rathcke führt Frau Senatorin Hagen erläuternd aus, dass sich zunächst mit einer Projektskizze um die Teilnahme an dem Förderprogramm beworben werde. Konkrete Maßnahmen zur Förderung werden erst in weiteren Schritten ermittelt. Es erfolgt mit der vorliegenden Vorlage noch keine Stellung eines Förderantrages, sodass auch keine Verbindlichkeiten zum Abrufen von Fördermitteln entstehen.

Es spricht Frau Senatorin Frank.
 

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Beschluss:

1)

Der Bürgermeister wird mit der Einreichung eines Förderantrags zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)““ beauftragt. Gegenstand ist das Projekt Umnutzung des ehemalige Karstadt-Sport-Hauses (Haus B) für ein sogenanntes Mixed-Use-Konzept im Sinne eines öffentlichen Bildungs-, Kultur- und Dienstleistungszentrums.

 

2)

Die Hansestadt Lübeck beschließt die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von mind. 25 % (kommunaler Anteil für Kommunen in Haushaltsnotlage) bzw. 55 % (kommunaler Anteil für Kommunen ohne Haushaltsnotlage) der angesetzten Gesamtinvestition abzüglich der Kofinanzierung durch weitere Förderprogramme als ergänzenden Finanzierungsanteil zum Fördervolumen. Der Eigenanteil wird wie               unten dargestellt ab 2022 ff. bereitgestellt.
 

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Abstimmungsergebnis

Als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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