22.09.2022 - 7.2.1 FREIE WÄHLER & GAL: Antrag zu VO/2022/11056 Ber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2.1
- Zusätze:
- Überwiesen in den Ausschuss für Schule und Sport mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
- Gremium:
- Schul- und Sportausschuss
- Datum:
- Do., 22.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Fr. Mentz führt kurz in den Antrag ein. Hr. Haltermann erklärt, dass die Hansestadt Lübeck in Vorleistungen für das Land gehen würde, die nicht an die Stadt erstattet werden. Fr. Mentz und Hr. Rathke ergänzen daraufhin, dass eine Unterstützung erfolgen muss und nicht auf eine Regelung durch das Land gewartet werden kann.
Fr. Frank geht erneut auf die Auswirkungen ein, wenn die Kommune die freiwillige Leistung übernimmt ohne eine Regelung oder finanzielle Unterstützung des Landes zu erhalten. Weiterhin verdeutlicht sie die erfolgte Priorisierung, die in der Vorlage zu den Budgetverträgen behandelt wurde.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
1.)
Entsprechend der Empfehlung des Expertengremiums stellt die Hansestadt Lübeck ein Budget für die Förderung des Leitungsanteils, bemessen nach Einrichtungsgröße in Höhe von 1,8 Mio Euro (berechnet auf 4.800 Betreuungsplätze im Schuljahr 2021/22) in den Haushalt 2023 ein.
2.)
Der Personalschlüssel liegt seit Einführung des Konzepts Ganztag an Schule im Schuljahr 2015/16 in der Regelbetreuung bei einer Fachkraft für 20 Kinder (20:1). Damit wird lt. Bericht nach Einschätzung der Träger dem Auftrag des Ganztagsangebotes nicht ausreichend gerecht.
Entsprechend der Empfehlung des Expertengremiums soll die Hansestadt Lübeck perspektivisch den Betreuungsschlüssel auf 1:15 anheben. Bis zur Haushaltssitzung im September 2022 möge die Verwaltung darlegen, welche zusätzlichen Kosten durch eine stufenweise Verbesserung des Betreuungsschlüssels (1:18, 1:17, 1:15) entstehen.
