ALLRIS - Auszug

10.05.2022 - 5.2 128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerdes von der KWL und nimmt Stellung zur Vorlage. Frau Matthießen beantwortet die Fragen von AM Zahn, AM Martens, AM Röttger, AM Müller zu den Themen Flüsterasphalt, Schließung der Raabrede, der Fahrradzuwegung, und der Entwässerung Herr Lengen gibt die Anregung an die Verwaltung gleich beim Asphaltieren der Straße daran zu denken, Kabelschächte für die Geschwindigkeitsüberwachung einzuplanen.

 

Schließung des Bahnüberganges /Antwort nach der Sitzung durch Abteilung 5.610.2 Stadtentwicklung:

Die Hansestadt Lübeck hat ihr Einverständnis zur Schließung des Bahnübergangs unter der Bedingung gegeben, dass ein Ersatzweg zum und entlang des Elbe-Lübeck-Kanals geschaffen werde.

 

 

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 15.04.00  Kronsforder Landstraße südlich BAB 20  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 15.04.00  Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorlage zu beschließen
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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