22.03.2022 - 5.1 Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Stolte berichtet über die Ergebnisse im gestrigen Bauausschuss. Es diskutieren AM Mauritz, Schüler, Mählenhoff, Zahn, Dr. Lengen. Es wird kritisiert, dass die Änderungsanträge aus dem gestrigen Bauausschuss nicht hier vorlägen. Herr Hinsen verweist auf die Verantwortung der Fraktionen Anträge auch rechtzeitig beim Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung einzureichen. Herr Stolte und Frau Schäfers beantworten Fragen und beziehen Stellung.
Beschlussvorschlag:
Basierend auf den im Rahmen des Stadtentwicklungsdialogs unter https://uebermorgen.luebeck.de/projekte/stadtentwicklungsdialog/index.html aufgeführten Inhalten der Stadtentwicklungsszenarien A, B, C und D wird der Bürgermeister wie folgt beauftragt:
- Im Entwurf des Flächennutzungsplans werden in Orientierung an das „Szenario C“ 25 ha Wohnbauflächen (brutto; zusätzlich zu den bereits laufenden B-Plänen) und 200 ha Gewerbeflächen (brutto) dargestellt.
- Für den Verkehrsentwicklungsplan werden die Modal Split-Zielwerte des „Szenario C“ zugrunde gelegt (30% Kfz, 27% Fahrrad, 17% ÖPNV, 26% Fußverkehr). Die Werte können variieren, so lange der Zielwert von 70% für den Umweltverbund gewahrt bleibt.
- Aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche eine starke Zustimmung zum „Szenario D“ zum Ergebnis hat, werden folgende Ergänzungen beschlossen:
- Zusätzliche Bauflächen werden ausschließlich in städtebaulich integrierten Lagen oder unter Anwendung der aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck (gemäß Anhang) umgesetzt.
- Um die Ziele der Verkehrswende zu erreichen, wird beim ÖSPV (Busverkehr) ein Paradigmenwechsel hin zu einer verkehrswendeorientierten Planung vollzogen.
- Die Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basis: 2019) und das Erreichen der Klimaneutralität bis 2040 setzen den verbindlichen Rahmen für den FNP und den VEP.
Anlagen zur Vorlage
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720,6 kB
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9,5 MB
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960,4 kB
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437,4 kB
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