24.02.2022 - 6.3 SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 24.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Tolkmit (NABU) und Frau Jent (Tierschutz Lübeck e.V.) erklären Ihren Standpunkt zu den Anträgen TOP 6.3, 7.2 und 7.3. Es diskutieren die AM Dr. Lengen, Mauritz, Zahn, Hinrichs, Pätau und Zöllner. Herr Hinsen erläutert die Zuständigkeiten des Bürgermeisters für ordnungsbehördliche Entscheidungen. Der Ausschuss bittet um einen erneuten Bericht der Verwaltung zu dem Thema Taubenmanagement in der nächsten Sitzung.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, für die Hansestadt Lübeck eine Satzung zu erlassen, die eine Fütterung von Möwen, Schwänen, Enten, Krähen, Wildtauben, Wildschweinen, Füchsen und Waschbären untersagt. Dieses Verbot soll auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von den aufgeführten Tieren aufgenommen werden, umfassen.
Dabei kann sich an Regelungen der Landeshauptstadt Kiel orientiert werden. Der Lübecker Bürgerschaft ist zu ihrer nächsten Sitzung ein entsprechender Satzungsentwurf entgegen zu bringen.
