25.11.2021 - 5.3 Stärkung des Fußverkehrs - Schaffung der Positi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Lag bereits vor.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Beirates für Senior:innen
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Hierzu sprechen Herr Böhm, BM Prieur, BM Zunft, BM Stolzenberg, BM Rathcke, Herr Böhm erneut Weiterhin sprechen BM Mählenhoff, BM Ramcke, BM Leber, BM Pluschkell, BM Stolzenberg erneut, BM Jansen und BM Lötsch.
BM Zahn beantragt zur Geschäftsordnung Schluss der Redeliste.
Der Vorsitzende stellt die noch vorliegenden Wortmeldungen fest und lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag zur Geschäftsordnung
von BM Zahn auf Schluss der Redeliste:
Mehrheitliche Annahme
Es sprechen weiterhin BM Zunft, BM Kleyer , BM Dr. Flasbarth.
Beschluss:
Der Bürgermeister möge prüfen, wie die Stelle einer fußverkehrsbeauftragten Person innerhalb des Bereiches Planen und Bauen integriert werden kann. Die Stelle sollte mindestens 50% (halbe Stelle) umfassen.
Folgende Aufgaben wären zu erledigen:
,- Prioritäten setzen (Zustand, Termine für Sanierung);
- die Nachhaltigkeitsaspekte prüfen;
- die Aufenthaltsqualität prüfen;
- die Begrünung im Blick haben;
- auf Meldungen aus der Bevölkerung reagieren;
- die Kostenbetrachtungen;
- die Ladung, die Planung, die Leitung des Runden Tisches Fußverkehr;
- Haushaltsstelle sichern;
- Rechenschaftsbericht.
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Zusammenarbeit mit Interessengruppen wie z.B. Senior:innen-, Behinderten- Beiräte.
Begründung
Mobilität beginnt beim Fußverkehr, fristet aber hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der Verkehrspolitik ein Schattendasein.
Die dringende Sanierung maroder und gefährlicher Lübecker Fußwege wurde im städtischen Bericht sowie in der Bevölkerungsumfrage des Senior:innenbeirates bestätigt.
Eine Person als Fußwegebeauftragte mit mindestens einer halben Stelle ist unumgänglich und ergibt sich auch aus der Menge der Fußwege überhaupt.
Während andere Städte bereits Planstellen für diese Thematik besetzt haben ( z.B. Leipzig 1 Stelle, Hamburg 2 Stellen), läuft Lübeck auf maroden Wegen hinterher.
Der großen Aufgaben wie im Bericht TO 7.3 „Erhaltungsstrategie Gehwege/ Radwege/ Nebenflächen“ aufgeführt, wird man nur dann gerecht, wenn alle Vorhaben und Ziele von einer Stelle aus koordiniert werden.
