ALLRIS - Auszug

08.11.2021 - 5.2 Budgetverträge Lübecker Musikschulen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

AM Bauer verlässt aufgrund seiner unter TOP 1 erklärten Befangenheit den Raum während der Beratung dieses Punktes.

AM Petereit empfiehlt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Aktuell gebe es zu einzelnen Punkten in der Vorlage noch Klärungsbedarf. Der Vorsitzende greift die Empfehlung von AM Petereit auf, aufgrund des notwendigen Klärungsbedarf die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Der Ausschuss widerspricht nicht.

 

Reduzieren

Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Zuwendungen an die beiden bisher durch die Hansestadt Lübeck institutionell geförderten Musikschulen (Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen) für das Jahr 2022 von 182.800 Euro auf 200.000 Euro anzuheben und mit den beiden Musikschulen einen verwaltungsmäßig einfach umzusetzenden Aufteilungsschlüssel zu vereinbaren.
  2. Ab 2023 ist eine jährliche Anpassung der Fördersumme in Höhe der Tarifsteigerung im TVöD im Zuge der Haushaltsanmeldungen vorzusehen.
  3. Im Zuge der Kulturentwicklungsplanung (VO/2020/09394-01-01) ist unter Vergleich mit der Finanzierung/Förderung von Musikschulen in vergleichbaren Großstädten zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang, die beiden unter Pkt. 1 genannten von der Hansestadt Lübeck geförderten Lübecker Musikschulen insgesamt finanziell besser ausgestattet werden sollten.
  4. Die haushaltsmäßige Ordnung für die Erhöhung des Zuschusses für 2022 in Höhe von 17.200 Euro im Produkt 281001 Kulturangebote wird unterjährig hergestellt.

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren