30.09.2021 - 10.10 Haushalt**: AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.10
- Zusätze:
- Lag bereits vor .Es wird die gemeinsame Beratung von TOP 9.8.5 und 10.10 empfohlen.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 30.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 12:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten:
1) Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen.
2) Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt.
3) Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt..
4) Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht.
5) Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.
