ALLRIS - Auszug

07.06.2021 - 7.6 AM Lötsch (CDU) und Haltern (SPD): Aufstellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Haltern sagt, dass die Verwaltung bitte in der Planung statt der „xx“ in der Gliederungsnummer des B-Plan im Antrag die korrekten Gliederungsnummern einsetze. Die „xx“ seien lediglich Platzhalter.

Reduzieren

Antrag:


  1. r den im Stadtteil Travemünde gelegenen Teil der Siedlung Neu-Travemünde - südlich des LSG Brodtener Winkel, der Straße Kowitzberg und des B-Plans 32-29-00, nördlich der Straße Strandweg, östlich der Straße Leegerwall und westlich der Straßen Strandredder und Helldahl (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird der Bebauungsplan 32.xx.00 Helldahl - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden. Die Bebauung dieser Straßen soll in ihren Dimensionen begrenzt werden auf Ein- und Zweifamilienhäuser zur Nutzung als Wohnhäuser mit Erstwohnsitz-Nutzung.
  2. Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 BauGB  eine Veränderungssperre erlassen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt den Antrag einstimmig.
 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren