ALLRIS - Auszug

15.03.2021 - 3.7 BW 005 Mühlentorbrücke, Behelfsbrücke: Projektf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Holst führt aus, dass es eventuell möglich sein könne, dass die Bundeswehr als Mietobjekt auch Behelfsbrücken zur Verfügung stelle.

Herr Schmedt erläutert, dass dies bekannt sei, aber aufgrund des speziellen Maßes der Behelfsbrücke diese Möglichkeit nicht gegeben sei.

 

Herr Leber spricht die jeweiligen Breiten von 2,50m für Fußnger:innen und Radfahrenden an und möchte wissen, ob dies auf der stark frequentierten Strecke ausreiche, und ob es eine räumliche Trennung zwischen den beiden Spuren geben werde.

Herr Schmedt weist darauf hin, dass diese Behelfsbrücke nur temporären Bestand habe und es bei einer breiteren Brücke zu mehr Baumfällungen kommen müsse.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob es schon einen aktuellen Sachstand gebe, ob die Brücke neu gebaut werden müsse oder ob auch eine Sanierung möglich sei.

Herr Schmedt merkt an, dass hierzu die Prüfungen gerade durchgeführt werden.

 

 

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Beschluss:

1)      Das Projekt „BW 005, Mühlentorbrücke, Bau einer Behelfsbrücke“ wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks freigegeben. (Hauptausschuss)

2)      Der bei dem Produktsachkonto 542001.077.7852000 - Kreisstraßen, Mühlentorbrücke, Tiefbaumaßnahmen - bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2021 wird aufgehoben und die Haushaltsmittel werden gleichzeitig freigegeben. (rgerschaft)


 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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