11.03.2021 - 7.2 FREIE WÄHLER & GAL AT zu VO/2021/09759: Nullwer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Sitzung:
-
25. Sitzung des Werkausschusses EBL
- Gremium:
- Werkausschuss EBL
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:33
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Sachverständige Herr Küppers stellt seine Person sowie seinen Werdegang nach dem Studium der Kernphysik, der zu seiner Sachkunde geführt hat, vor.
Anschließend beantwortet er die Fragen der Sitzungsteilnehmer Frau Wolter, Herr Zahn, Herr Schüler, Hr. Dr. Lengen, Frau Hübner, Herr Dr. Koss, Herr Heidemann.
Um 17.54 Uhr beendet der Vorsitzende die Fragerunde, dankt Herrn Küppers für seine Teilnahme und Ausführungen und verabschiedet ihn.
Anschließend lässt der Vorsitzende Teilnehmer über die TOs 7.1. und 7.2. abstimmen.
Der Antrag zu 7.2 wird nach Abstimmung bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Fraktion FREIE WÄHLER & GAL lehnt die vom Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geplante Zwangszuweisung von AKW-Abfällen nach Lübeck ab. Für den Fall, dass sich das Landesministerium nicht von diesem Vorhaben abbringen lässt, unterstützen wir den Widerspruch und den Klageweg durch die Hansestadt Lübeck.
Antragstext:
1) Für den Fall, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssen wir als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Schnellstmöglich ist an festen Messplätzen auf der Deponie und in den umliegenden Siedlungen der Nullwert der Umgebungsstrahlung kontinuierlich zu messen. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte werden auf der Internetseite der Stadt gelistet. Nur so ist ein belastbarer Nullwert feststellbar.
2) Im zweiten Schritt, sollte es zur Zwangszuweisung von AKW-Abfällen kommen, werden die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht. Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert.
3) Bei den Messungen handelt es sich um eine Maßnahme zur Daseinsvorsorge für die auf der Deponie Beschäftigten und die Bevölkerung der Umgebung. Die Kosten trägt die Hansestadt Lübeck. Im Falle einer Einlagerung freigemessenen AKW-Schutts wird der Bürgermeister beauftragt, einen Weg zu finden, die Kosten auf den Urheber, den Betreiber des AKW Brunsbüttel, oder den Besteller, das Land Schleswig-Holstein, der Leistung zu übertragen.
