26.11.2020 - 9.35 Weiterführung der städtischen Förderung für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.35
- Zusätze:
- Der Ältestenrat empfiehlt einstimmig die gemeinsameBeratung mit TOP 10.14.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.021 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu ihrem Mehrgenerationenhaus.
Das Mehrgenerationenhaus ist Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels.
- Die städtische Förderung für das Mehrgenerationenhaus wird in bisheriger Form mit einen jährlichen Kofinanzierungszuschuss von 10.000,00 EUR für die Laufzeit des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ im Förderzeitraum 01.01.2021 – 31.12.2028 weitergeführt, sofern Lübeck hierfür den Zuschlag erhält.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 kB
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