ALLRIS - Auszug

24.11.2020 - 5.7 Feststellung Jahresabschlüsse 2012 und 2013 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

1)      Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung „becker Wohnstifte mit einem Jahresüberschuss von 238.918,90 (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

2)      Dieser Jahresüberschuss 2012 wird anteilig (= 88.067,96 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 132.101,95 €) nebst Bauerneuerungsrücklage (18.748,99 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.

 

 

3)      Der Jahresabschluss 2013 der Stiftung „Lübecker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 100.737,97 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

4)      Dieser Jahresüberschuss 2013 wird anteilig (= 40.295,19 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 60.442,78 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.

 

5)      Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2020/09147) wird
zur Kenntnis genommen

.

 

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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