24.11.2020 - 5.28 Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflicht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.28
- Sitzung:
-
41. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
AM Prieur äußert Diskussionsbedarf betreffend der Fährzeiten und beantragt die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass es sich um Zeiten handle, welche gegenwärtig Personell sichergestellt werden können. Frau Senatorin Hagen führt weiter erläuternd aus, dass der Betrieb der Fähre an der Nordermole als Option in der Betrauung aufgenommen worden sei, sodass nach dem probebetrieb in einem Jahr beschlossen werden könne, wie mir der Personenfähre weiter verfahren werden soll.
Es sprechen AM Prieur, Herr Senator Schindler, erneut AM Prieur und AM Fürter.
Herr Bürgermeister Lindenau sagt eine Zusammenstellung der Zahlen der bisherigen Probebetriebe der Fähre bis zur Sitzung der Bürgerschaft am Donnerstag zu.
Es spricht AM Stolzenberg.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Prieur, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen, abstimmen.
Der Hauptausschuss nimmt den Antrag mehrheitlich
(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
an.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) mit der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur entsprechend den Vorgaben und Inhalten der als Anlage 1 beigefügten Betrauung zu betrauen und die dafür erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der SWLH zu fassen. Die Ermächtigung steht unter der Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage beim Finanzamt vom 04.08.2020 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes.
Anlagen zur Vorlage
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