ALLRIS - Auszug

21.09.2020 - 6.2 SPD: Radfahren in Grünanlagen erlauben

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen und bis Ende 2020 zu berichten, wie schnellstmöglich in Lübecks Grünanlagen das Radfahren auf Haupt- und ggf. auch Neben-Wegen gefahrlos ermöglicht werden kann. Dies ist beispielhaft an der Grünanlage „Musikerviertel“ darzustellen. Dort soll gemäß § 4 (2) Grünanlagensatzung durch eine Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ das Radfahren ganz oder teilweise erlaubt werden. In dem Bericht ist auch darzustellen, ob für die Zulassung von Radverkehr in Grünanlagen eine Anpassung der Grünanlagensatzung erfolgen muss.

 

 

Frau Mählenhoff möchte wissen, ob die Maßnahme im Freiflächenkonzept schon berücksichtigt sei.

Frau Hagen erläutert, dass mit diesem Antrag eine Änderung der Satzung angestrebt werde.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass mit diesem Antrag erst einmal ein Bericht angefordert werde.

 

Herr Howe merkt an, dass das Radfahren im Stadtpark erlaubt sei.

Herr Lötsch entgegnet, dass dies aber nur auf dem Hauptweg erlaubt werde.

 

Herr Pluschkell regt an, dass eine analoge Handhabung zum Stadtpark auch mit der bestehenden Satzung möglich sein müsse.

Frau Hagen führt aus, dass die Verwaltung dies prüfen und wieder berichten werde.

 

Herr Ramcke fände eine allgemeingültige Lösung für alle Grünanlagen besser, als nur eine Sonderlösung für ein bestimmtes Areal.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 

 

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