ALLRIS - Auszug

27.08.2020 - 7.4 Anzahl bezahlbarer Wohnungen im Bestand und bei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Hierzu spricht BM Dr. Flasbarth und gibt eine Änderung zum Änderungsantrag seiner Fraktion unter 7.4.1 zu Protokoll, der wie folgt lautet:

 

1. Erbbauberechtigten wird die Möglichkeit des Ankaufes des jeweiligen Grundstückes nach VO/2015/03216 nicht mehr gewährt, sollte das entsprechende Grundstück mit Geschosswohnungsbau bebaut und noch keine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erfolgt sein.

NEU:

2.Eigentümern mit Geschosswohnungsbau auf Erbbaugrundstücken wird in Zukunft der Verkauf von Teilen der Grundstücke nicht mehr gestattet

 

 

Die Fraktionen CDU + SPD geben einen Antrag zu Top 7.4 Protokoll (Wortlaut s. unter TOP 7.4.2).

 

Es sprechen weiterhin  BM Haltern, BM Lötsch, BM Rathcke, BM Lüttke, BM Jenniches, BM Stolzenberg..

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur

Verfügung gestellt
 

 

 

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