29.07.2020 - 3.1.2 Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 29.07.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Das Verwaltungskonzept „Strukturerhalt Kultur“ soll in nachfolgenden Punkten geändert bzw.
ergänzt werden:
1. Die Antragsfrist ist zu verlängern (vom 1. August 2020 bis zum 15. September 2020).
2. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem 1. Juli 2020
3. Der Verwendungsnachweis sollte mit verlängerter Frist möglich sein (z.B. bis 30. Juni
2021)
4. Allgemein antragsberechtigt sollen auch unternehmerisch tätige Kultureinrichtungen
sein.
5. Der Fördergegenstand bzw. der Begriff „auskömmlich“ berücksichtigt auch einen zu
ermittelnden und hinreichenden pauschalisierten Zuschussbetrag für seit dem 15. März 2020
erlittene Einnahmeausfälle (Eintrittsgelder) und für den Förderzeitraum einen noch zu
ermittelnden pauschalen Zuschussbetrag (ausfallende Erträge durch behördlich angeordnete
Platzreduzierung in den Spielstätten).
6. Bei der Förderung kann ein Zuschuss auf Eintrittspreise berücksichtigt werden.
7. „Auf den anerkennungsfähigen Förderbedarf sind mögliche „Soforthilfen“ durch Bund,
Land, die außerhalb des Förderzeitraums geleistet wurden, Spendenerlöse von privaten
Spender*innen sowie mögliche zusätzliche Projektförderungen nicht anzurechnen.
8. Die Förderungshöhe von max. 50.000,-- € (unter Anrechnung evtl. Drittmittel!) darf in
begründeten Ausnahmefällen auch höher ausfallen.
9. Fördermittel Dritter, Einnahmeänderungen oder Spenden sind im Rahmen des
Verwendungsnachweises aufzuführen.
10. Besonders unterstützungswürdige Einrichtungen, wie z.B. Kinder- und
Jugendtheater, sollen analog der Förderrichtlinien des Landes für freie Theater mit einen
„Multiplikator“ (z.B. Faktor 2 für Kinder- und Jugendtheater) bei der Berechnung der
Fördersumme berücksichtigt werden.
11. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit Anträge schnell bearbeitet und die
Fördermittel zügig ausgezahlt werden können.
12. Es soll ein „Kompetenzgremium“ aus Theaterakteuren gebildet werden, dass bei
Anträgen zu freien Theatern die Kulturverwaltung beraten kann.
Erledigt durch Beschlussfassung zu TOP 3.1.
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