02.06.2020 - 7.1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Moratorium bei Hartz-I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 02.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Akyurt trägt noch einmal den Antrag vor. Insbesondere die Fragen:
- Hat das Jobcenter bei der Umsetzung der Richtlinie einen Spielraum?
und
- Ist das Jobcenter vor Erlass der Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit als Anwenderbehörde gehört worden?
Herr Senator Schindler entschuldigt das Fehlen der Vertreter des Jobcenters und verweist darauf, dass die Sanktionen in die Mittel des Bundes erfolgen und sich diese Maßnahmen am geltenden Recht orientieren.
Herr Müller stellt dar, dass dieser Tagesordnungspunkt falsch zugeordnet wurde, da es hier um einen Antrag der Fraktion handelt, der von der Bürgerschaft in die Fachausschuss überwiesen wurde.
Inhaltich sprechen dazu Herr Voht und Herr Petereit.
Herr Dr. Vieler bittet um Vertagung bis seitens des Jobcenters die Fragen beantwortet werden können
Der Vertagungsantrag wird mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.
Frau Akyurt bittet die Fragen an Herrn Tag weiterzuleiten, damit diese in der kommenden Sitzung beantwortet werden können.
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, sich im Jobcenter-Beirat dafür einzusetzen, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Hartz-IV-Sanktionen in Lübeck vorerst keine weiteren Sanktionen verhängt werden (Moratorium). Dies soll gelten, bis eine gesetzliche Neuregelung erfolgt.
