ALLRIS - Auszug

25.02.2020 - 5.11 BW 047 Bahnhofsbrücke - Ertüchtigung Lohmühle: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herr Stolzenberg teilt Frau Senatorin Hage mit, dass die Maßnahme keine Verschlechterung der Situation für den Radverkehr darstelle. Ob der Runde Tisch die Maßnahme diskutiert habe, ist Frau Senatorin Hagen nicht bekannt. Sie werde dieses beim nächsten Runden Tisch am 03.03.2020 klären und ggf. die Maßnahme einbringen.

Weiterhin sagt Frau Senatorin Hagen auf Nachfrage von Herrn Stolzenberg eine Klärung zu, welche Bäume genau von der Fällung betroffen seien.

Von dem durch Herrn Stolzenberg unterbreitetet Vorschlag der Vornahme der Ersatzpflanzungen auf dem Gelände des Kleingartenanlage am Strukbach regt Frau Senatorin Hagen an, bis zur generellen Klärung der weiteren Situation dieser Fläche, Abstand zu nehmen.

 

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Beschluss:

 

1) Das Projekt „BW47 Bahnhofsbrücke – Ertüchtigung Bei der Lohmühle“ wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks (Beschluss 2) freigegeben.

2) Der bei dem Produktsachkonto 542001.144.7852000 - Kreisstraßen, Bei der Lohmühle/ Abbieger, Tiefbaumaßnahmen - bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs .2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2020 wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 2.100.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.
 

 

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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