ALLRIS - Auszug

28.11.2019 - 9.1 Städtebauliche Erhaltungssatzung "Brolingplatz"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu erfolgt keine Wortmeldung.

 

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Beschluss:

  1. Für den zwischen Kerckringstraße, Brolingstraße, Schwartauer Allee, Katharinenstraße, Marquardstraße, Fackenburger Allee und Waisenhofstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Bereich wird die Erhaltungssatzung „Brolingplatz“ zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Anlage 1) beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt.
  2. Für die „Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil St. Lorenz Nord - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße- vom 28.02.1990 wird die Aufhebungssatzung (Anlage 4) beschlossen. 

Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

45

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung

gestellt.)

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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