21.10.2019 - 3.2 Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Ersatzbesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
22. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 21.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.691 - Lübeck Port Authority
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Leber fragt, warum die Reichweite des Hydraulikbaggers lediglich 10 m betrage und man nicht etwas mit größerer Reichweite beschaffe, wodurch das Gerät flexibler eingesetzt werden könne, zum Beispiel auch für eine Vertiefung der Trave.
Herr Kaschel antwortet, dass eine Travevertiefung eine investive Maßnahme wäre, deren Zuständigkeit beim Bund liegen würde, da es sich bei der Trave um eine Bundeswasserstraße handle. Diese Arbeiten würden dann auch von zu beauftragenden Firmen durchgeführt werden. Die einzusetzenden Geräte wären sehr kostspielig. Der zu beschaffende Bagger sei dazu da, Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen, die kurzfristig umgesetzt werden müssten. Diese Maßnahmen hätten auch einen eher kleineren Umfang. Eine größere Reichweite lohne daher nicht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,7 kB
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