ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 8.1 Regelungen zur Verhinderung diskriminierender u...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es spricht Herr Stolzenberg.

 

Frau Senatorin Hagen teilt mit, dass bei zukünftigen Verträgen die Anmerkungen des Frauenbüros Berücksichtigung finden.

 

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Beschluss:

Beschluss der Bürgerschaft vom 28.02.2019 zu Punkt 10.5, VO/2019/06862:

 

Die Lübecker Bürgerschaft spricht sich gegen diskriminierende und sexistische Werbung aus. Derartige Werbung darf keinen Platz haben auf städtischen Werbeanlagen. Die diesbezüglichen Empfehlungen und Richtlinien des Deutschen Werberats sind bei der Nutzung städtischer Werbeanlagen zu beachten.

Der Bürgermeister wird gebeten, der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, welche Regelungen zur Verhinderung diskriminierender und sexistischer Werbung mit der Firma Wall und anderen Firmen, die die Werbeflächen der Hansestadt Lübeck und der städtischen Gesellschaften vermarkten, getroffen wurden.

 

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Der Hauptausschuss nimmt den Bericht

zur Kenntnis.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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