ALLRIS - Auszug

26.09.2019 - 9.7 HAUSHALT: Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf      700,-- Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.800,-- Euro

 

  • einem Jahresüberschuss von           0,-- Euro

 

  • einem Jahresfehlbetrag von      1.100,-- Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       700,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       500,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Einzahglungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        0,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        0,-- Euro


Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Einstimmige Annahme

x

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum

 


(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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