ALLRIS - Auszug

16.09.2019 - 4.2.1 Regelungen zur Verhinderung diskriminierender u...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Beschluss der Bürgerschaft vom 28.02.2019 zu Punkt 10.5, VO/2019/06862:

 

Die Lübecker Bürgerschaft spricht sich gegen diskriminierende und sexistische Werbung aus. Derartige Werbung darf keinen Platz haben auf städtischen Werbeanlagen. Die diesbezüglichen Empfehlungen und Richtlinien des Deutschen Werberats sind bei der Nutzung städtischer Werbeanlagen zu beachten.

Der Bürgermeister wird gebeten, der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, welche Regelungen zur Verhinderung diskriminierender und sexistischer Werbung mit der Firma Wall und anderen Firmen, die die Werbeflächen der Hansestadt Lübeck und der städtischen Gesellschaften vermarkten, getroffen wurden.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

15

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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