ALLRIS - Auszug

10.09.2019 - 3.5 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldung.

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Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf      700,-- Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.800,-- Euro

 

  • einem Jahresüberschuss von           0,-- Euro

 

  • einem Jahresfehlbetrag von      1.100,-- Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       700,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       500,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Einzahglungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        0,-- Euro
     
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        0,-- Euro


Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag

zu entscheiden.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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