ALLRIS - Auszug

20.06.2019 - 9.6.3 Antrag von CDU, SPD und FDP zu VO/2019/07656 (E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2020 eine Erhaltungsstrategie für Fuß- und Radwege vorzulegen.

 

2. Für das Haushaltsjahr 2020 sind für die Sanierung und die Erhaltung von Fuß- und Radwegen mindestens 2,5 Mio. Euro einzuplanen.

 

3. Die vom Bürgermeister in der VO/2019/07656 vorgelegte Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen / Fußwege und deren Finanzierung ist ab dem Haushaltsjahr 2021 umzusetzen. Damit sind für die Vorbehaltsstraßen und die Nebenstraßen jeweils jährlich 5 Mio. Euro im Haushalt einzuplanen.

 

4. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, bereits im Haushaltsjahr 2020 für die Vorbehaltsstraßen und das Nebenstraßennetz jeweils 3 Mio. Euro im Haushalt einzuplanen. 70% der jährlich bereitgestellten Mittel sollen für investive Maßnahmen vorgesehen werden.

 

5. Bei gleichem Sanierungs- / Erhaltungsbedarf sind die Straßensanierungen und -Erhaltungen vorzugsweise bei Straßen mit ÖPNV-Nutzung durchzuführen und bei Straßen, deren Straßenraum zugunsten von Fußgängern und Radfahrer neugestaltet werden soll.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme:

Ja-Stimmen 30

Nein-Stimmen: 16

 

 

 

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