ALLRIS - Auszug

01.04.2019 - 5.2.2 Anfrage des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Anfrage:

Der Punkt a) wird um folgende Frage ergänzt:

 

Wird überprüft, ob bei Austausch defekter Lichtmasten oder bei Sanierung aufgrund mangelnder Standfestigkeit von Lichtmasten  eine Versetzung an den Fahrbahnrand/Parkstreifen möglich ist?

 

Dies betrifft die Situation: „Fahrbahn-Parkstreifen-Bordstein-Radweg-Gehweg“. Aktuell stehen zahlreiche Lichtmasten zwischen Rad- und Gehweg. Diese werden dann, allerdings wenn sie erneuert werden, NICHT in Richtung Parkstreifen, sondern in Richtung Grundstücksgrenze versetzt.

 

Abschließende Antwort:

Eine Beantwortung dieser Anfrage ist bereits in der Antwort der Verwaltung unter TOP 5.1.7 enthalten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

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