ALLRIS - Auszug

18.03.2019 - 3.6 Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller-Horn merkt an, dass er bei seiner Berechnung (4.000 Euro/m² bei 343m² des Verwaltungsgebäudes und 500 Euro/m² bei 825m² für die Halle) eine Kostendifferenz von ca. 1 Mio. Euro habe.

Herr Bunk führt aus, dass die ermittelten Kosten mit rund 1.400 Euro/m² NF für die KG 300 + 400 nicht hochpreisig seien.

 

Herr Müller-Horn bittet darum, die Quadratmeterpreise für alle Kostengruppen mit anzugeben.

Herr Bunk führt aus, dass er diese geforderten Zahlen den Mitgliedern des Bauausschusses per Mail zusenden werde.

 

Herr Müller-Horn beantragt eine Vertagung der Vorlage.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob eine Verzögerung durch eine Vertagung um einen Monat negative Auswirkungen hätte.

Herr Bunk erläutert, dass die Planungen rund zwei Monate später beginnen würden, da dann erst eine Entscheidung durch die Bürgerschaft am 23.05.2019 fallen könne und nicht schon am 28.03.2019.

 

Frau Haltern möchte wissen, ob die auf der Seite 4 der Vorlage beschriebene Belastung der Verpflichtungsermächtigung des Gründungsviertels abgestimmt sei.

Herr Bunk führt aus, dass dies mit dem Bereich Haushalt und Steuerung abgestimmt sei.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Müller-Horn abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für eine Vertagung:   5 Stimmen

Gegen eine Vertagung:  8 Stimmen

Enthaltungen:    2 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt eine Vertagung der Vorlage mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:   9 Stimmen

Gegen die Vorlage:   2 Stimmen

Enthaltungen:    4 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Beschluss:

Der bei dem Produktsachkonto Friedhofs- u. Bestattungswesen 553001 029.7851000 Hochbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2019 wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.550.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 

Im Haushaltsjahr 2019 wird für das Projekt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,14 Mio. EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 gem. § 95 f (1) i.V.m. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 541001.728.7852000 - Gründungsviertel.

 

Nach Aufhebung des Sperrvermerkes soll mit der Ausführungsplanung/Ausschreibung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahme begonnen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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