ALLRIS - Auszug

17.12.2018 - 2.2 Bebauungsplan 04.36.14 - Erste Änderung des Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  12 Stimmen

Enthaltungen:   1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

 

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Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan 04.36.10 – Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße -, beschlossen als Satzung am 30.09.2004 und in Kraft getreten am 09.02.2005, soll in Teilen geändert werden. Hierzu wird der Änderungsbebauungsplan 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 – Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes 04.36.14 entspricht dem Geltungsbereich des (Ursprungs-) Bebauungsplanes 04.36.10 (siehe Anlage 1).

 

Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplanes 04.36.14 sollen, entsprechend den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, künftig Betriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder wohnortnahe Grundversorgungsstandorte durch die Ansiedlung von Nahversorgern auf max. 1.600 m² im Bebauungsplan 04.32.00 zu vermeiden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.36.14 – Erste Änderung des Bebauungsplanes 04.36.10 Bei der Lohmühle / Stockelsdorfer Straße – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 4) gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sind gemäß § 2 Abs.1 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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